Am Sonntag wird die Strafe abgestanden
Wer heutzutage gegen Gesetze verstößt, zahlt eine Geldstrafe, oder er muss eine gewisse Zeit in ein Gefängnis.
Da war man in den letzten Jahren deutlich einfallsreicher!
Wer sich zum Beispiel in der Öffentlichkeit schlecht benahm oder den Gottesdienst störte, der wurde einfach des Sonntags an den Pranger gestellt.
Schon Graf Otto IV störte sich daran, dass manche Zeitgenossen sonntags lieber in einer Gaststätte Branntwein tranken, als dem Pastor mit seiner Predigt zuzuhören.
1570 erließ er eine Verordnung, welche es verbot, sich am Sonntagvormittag zu betrinken.
In den Städten wurden Schandpfähle aufgestellt (einer ist im Museum in Bückeburg zu besichtigen), auf den Dörfern wurden die Pranger direkt an den Kirchen angebracht.
Das war praktisch, denn am Sonntag ging sowieso das gesamte Dorf in die Kirche und kam an dem Übeltäter vorbei.
Pranger sind noch in Petzen und in Sülbeck zu finden